Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Fehlstellung von Zäh, Kiefer und deren Behandlung. Sie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin und hat sich seit dem späten 19. Jahrhundert entwickelt.   

Diagnostik

Die kieferorthopädische Diagnostik ist komplex und umfangreich. Bevor eine Behandlung beginnt, muss eine ausführliche Anamnese erstellt werden. D. h. der Patient und (bei Kindern) dessen Eltern werden zu Problemen mit Zähnen und Kiefer befragt. Im Anschluss erfolgen weitere Untersuchungen. Das Anfertigen eines Röntgenbildes ist dabei zentral. Hiermit wird die Lagebeziehung zwischen Unter- und Oberkiefer festgestellt und das Dentitionsstadium bestimmt. Letzteres beschäftigt sich damit, welche Zähne den Kiefer bereits durchbrochen haben und in die Mundhöhle reichen. Menschen durchlaufen zwei Dentitionen: den Milchzahndurchbruch und den Durchbruch der bleibenden Zähne. 

Klassifikation der Fehlstellungen

Bei der Einteilung der Fehlstellungen hat sich die Klassifikation von Angle durchgesetzt. Dabei liegt das Augenmerk auf der Stellung der ersten großen Backenzähne. Sie können neutral zueinander stehen, sich zueinander wenden oder sich voneinander abwenden, also nach außen stehen. An dieser Klassifikation wird kritisiert, dass sie sich nur mit einer Raumachse befasst und weitere Abweichungen und Fehlstellungen der Zähne bzw. funktionale Einschränkungen nicht erfasst.  Eine weitere Klassifikation, die kieferorthopädische Indikationsgruppe, ist relevant für die Übernahme der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung durch eine gesetzliche Krankenkasse (GKV). Der Zuschuss bemisst sich am Schweregrad der Anomalien. Die Kosten werden erst bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen übernommen. Bei leichteren Fehlstellungen muss der Versicherte selbst für die Behandlung aufkommen. Die Klärung, ob eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist, wird allerdings in jedem Fall von der GKV übernommen.   

Behandlungsbeginn

Vor allem während der Phasen der Dentition, also dem Milchzahndurchbruch und dem Durchbruch der bleibenden Zähne sollte abgeklärt werden, ob eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist. Die häufigsten Interventionen finden zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr statt. Zu diesem Zeitpunkt sind in der Regel alle bleibenden Zähne durchgebrochen, die Weisheitszähne allerdings noch nicht. Es wird dann häufig darüber beraten, ob die Weisheitszähne operativ entfernt werden müssen. Alternativ können andere Zähne gezogen und so Platz für die Weisheitszähne geschaffen werden.  Kieferorthopädische Behandlungen werden auch im Erwachsenenalter durchgeführt. Dies kann aus rein ästhetischen Gründen erfolgen oder krankheitsbedingt sein.   

Therapiemethoden 

In der kieferorthopädischen Therapie gibt es unterschiedliche Ansätze. Es wird mit herausnehmbaren und festsitzenden Geräten gearbeitet. Ferner unterscheidet man zwischen Therapieformen bei denen die Zähne bewegt werden oder der Schädel beeinflusst wird. 

Bei der Beeinflussung skelettaler Strukturen werden Stimuli eingesetzt, die Fehlstellungen des Kiefers so korrigieren, dass langfristig eine Veränderung der Knochen stattfindet, beispielsweise verursacht ein sogenannter Aktivator bei Unterkieferrücklage ein Wachstum des Unterkiefers, da der Patient immer wieder seinen Unterkiefer nach vorne streckt.  Das Bewegen von Zähnen ist ein weiterer klassischer Bestandteil einer kieferorthopädischen Behandlung. Festsitzende Apparaturen sind hier besonders gut geeignet, da die Bewegungen in der Regel schneller und ohne die Mitarbeit des Patienten (durch regelmäßiges Einsetzen der herausnehmbaren Geräte) möglich sind.  Bei massiven Kieferfehlstellungen kann ferner ein chirurgischer Eingriff angezeigt sein. Dieser wird durch einen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen durchgeführt. Vor und nach der Operation werden häufig Zahnfehlstellungen vom Kieferorthopäden korrigiert.


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